Mit der Bürgerkarte erhalten Sie einen sicheren Zugriff auf zahlreiche Online-Dienste der öffentlichen Verwaltungen in Südtirol und auf gesamtstaatlicher Ebene. Die Bürgerkarte ist auch Gesundheitskarte, Europäische Krankenversicherungskarte und Steuernummer. Mit der Bürgerkarte können Sie über Ihren persönlichen Bereich sicher und vertraulich mit der öffentlichen Verwaltungen kommunizieren.
Die Bürgerkarte bleibt als digitaler Schlüssel bestehen - gleichwertig mit SPID!
Die Bürgerkarte muss zu diesem Zweck in der Gemeinde aktiviert werden, dann erhalten Sie PIN und PUK. Mittels einer eigenen Software und mit einem geeigneten Lesegerät können Sie über einen PC oder Laptop auf die Online-Dienste zugreifen.
Die Lesegeräte werden im Zuge der Aktivierung nicht mehr von der Gemeinde ausgehändigt, sie sind vielmehr im Fachhandel als sog. "Smart-Card-Lesegeräte" erhältlich.
Alle weiteren Infos zur Bürgerkarte finden Sie auf dieser Seite.
Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl müssen Sie folgende Schritte unternehmen:
- Die Aussetzung („sospensione“) des Zertifikates der Bürgerkarte beantragen: Wenden Sie sich an den Service Desk unter der kostenfreien Rufnummer 800 816836. Dort werden Sie nach dem Vor- und Nachnamen, der Steuernummer und, aus Sicherheitsgründen, zusätzlich nach dem CIP-Code gefragt. Den CIP-Code finden Sie auf der PIN/PUK-Mitteilung. Die PIN/PUK-Mitteilung wurde Ihnen, nach der Aktivierung der Bürgerkarte am Gemeindeschalter, via Email zugestellt.
- Eine offizielle Verlustanzeige erstellen: Anschließend müssen Sie bei einer ermächtigten staatlichen Stelle (z.B. Carabinieri oder Staatspolizei) die offizielle Anzeige erstatten. Lassen Sie sich eine Verlustbestätigung aushändigen.
- Das Duplikat anfordern: Nun können Sie beim örtlich zuständigen Gesundheitsbezirk oder bei der staatlichen Agentur der Einnahmen das Duplikat beantragen, indem Sie die Verlustbestätigung vorlegen. Im Ausland ansässige Bürger können das Duplikat beim italienischen Konsulat des Wohnsitzlandes beantragen. Die Karte wird - auf Wunsch - entweder an den Wohnort in Italien oder an die jeweilige Botschaft im Ausland zugestellt. Beachten Sie bitte, dass das Duplikat die zweite, identisch gleiche Ausfertigung der alten Bürgerkarte ist.
- die Bürgerkarte, deren Gültigkeit nach sechs Jahren abläuft, wurde an eine alte Adresse gesandt: es kann sein, dass bei der Agentur für Einnahmen noch eine alte Adresse gespeichert ist. Begeben Sie sich bitte mit einem gültigen Personalausweis zur Agentur für Einnahmen und lassen dort Ihre Adresse abändern. Im direkten Anschluss daran können Sie dort, oder beim Gesundheitssprengel, auch ein Duplikat der Karte anfordern.
- die neue Bürgerkarte ist auf dem Postweg verloren gegangen: begeben Sie sich bitte mit einem gültigen Personalausweis zur Agentur für Einnahmen, lassen Sie dort Ihre aktuelle Wohnsitzadresse kontrollieren und gegebenenfalls korrigieren. Anschließend können Sie dort oder beim Gesundheitssprengel ein Duplikat der Bürgerkarte anfordern.
- PIN CODE: Ist auf dem Computer die Software korrekt installiert, kann man mit dem Programm „Bit4Id Smart Card Manager“ bzw. „Bit4Id PIN Manager“ und dem PUK Code, den Sie bei der Aktivierung erhalten haben, einen neuen PIN setzen. Weitere Details finden Sie im Handbuch auf der Download-Seite. Andernfalls können Sie sich mit Ihrer Bürgerkarte und einem gültigen Ausweis zur Gemeinde begeben, wo Ihnen der PIN erneut zugeschickt wird.
- PUK CODE: Wurde der PUK Code vergessen oder das Email gelöscht, muss auf der Gemeinde eine neue "Anfrage PIN/PUK" eingereicht werden. ACHTUNG: Wurde der PUK-Code abgeändert bzw. dreimal falsch eingegeben, ist die Karte als Bürgerkarte (für die Online-Dienste) gesperrt und eine neue Karte muss angefordert werden!