Was tun wenn?

 

Da es mehrere Zugriffsmöglichkeiten auf die Online-Dienste sowie auf das myCIVIS gibt und diese sich im Laufe der vergangenen Jahre mehrmals geändert haben, kann es sein, dass Sie bereits über eine digitale Identität verfügen oder nur mehr wenige Schritte fehlen.

Was tun wenn ...

…ich mit Benutzername und Passwort, also mit meinem eGov-Account auf die Online-Dienste zugreifen möchte?

Seit März 2018 sind die eGov-Accounts in Südtirol abgelaufen und können daher nicht mehr verwendet werden. Um weiterhin mit Benutzername und Passwort auf die Online-Dienste zuzugreifen, brauchen Sie einen SPID. Alle volljährigen Bürger in Italien können sich einen SPID einrichten, hier erfahren Sie, wie das geht.

…ich nicht volljährig bin und einen SPID beantragen möchte?

Für minderjährige Personen und nicht in Italien ansässige Personen ohne italienische Staatsbürgerschaft bleibt der eGov-Account auch nach März 2018 aufrecht, da sie kein Anrecht auf den SPID-Account haben. Alle anderen Personen müssen mit Bürgerkarte und PIN oder mit dem SPID auf die Online-Dienste der öffentlichen Verwaltungen zugreifen.

…SPID bereits beantragt wurde

SPID ermöglicht den Zugriff auf alle Dienste und ist auf Staatsebene ab März 2018 verpflichtend. Wer also bereits über einen SPID verfügt, hat den für die Zukunft garantierten Schlüssel zu allen Online-Diensten. Alternativ gibt es die Bürgerkarte mit Lesegerät und PIN.

…die Bürgerkarte aktiviert ist, der PIN aber vergessen wurde

In der Gemeinde wird Ihnen erneut derselbe PIN zugewiesen, hierfür müssen Sie sich lediglich mit Ausweis und Bürgerkarte zum Schalter begeben. Falls Sie den PIN Ihrer Karte selbst geändert haben, erhalten Sie bei der erneuten Aktivierung einen neuen PIN.

…Benutzername und Password (eGov-Account) vorhanden sind, Lesegerät und Software aber fehlen

In bestimmten Fällen (z.B. für den Zugriff auf den Mensa-Dienst in den Gemeinden Bozen und Meran) wurde am Gemeindeschalter ein eGov-Account erstellt und Benutzername und Passwort zugewiesen, ohne die Installation von Lesegerät und Software zu verlangen. Dieser eGov-Account war nur bis März 2018 gültig. Ab diesem Datum benötigen Sie entweder die aktivierte Bürgerkarte oder einen SPID.


Für alle Fragen zu den Online-Diensten, Sie also bereits über SPID oder die aktivierte Bürgerkarte verfügen, steht Ihnen das Call Center unter der Grünen Nummer 800 816 836 von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr zur Verfügung. Um Ihre Frage schnellstmöglich zu beantworten, sollten Sie sich beim Anrufen vor Ihrem PC oder Tablet befinden.
Aus dem Ausland erreichen Sie uns unter folgender Rufnummer +39 081 19737205.