Bürgerkarte

Mit der Bürgerkarte erhalten Sie einen sicheren Zugriff auf die Online-Dienste der öffentlichen Verwaltungen in Südtirol und auf gesamtstaatlicher Ebene. Die Bürgerkarte ist auch Gesundheitskarte, Europäische Krankenversicherungskarte und Steuernummer.

Um sie als digitalen Schlüssel zu verwenden, muss die Bürgerkarte in der Gemeinde aktiviert werden. Dann erhalten Sie PIN und PUK. Mittels einer eigenen Software und mit einem geeigneten Lesegerät können Sie über einen PC oder Laptop auf die Online-Dienste zugreifen. Die Lesegeräte werden im Zuge der Aktivierung nicht mehr von der Gemeinde ausgehändigt, sie sind vielmehr im Fachhandel als sog. "Smart-Card-Lesegeräte" erhältlich.

Die Bürgerkarte ist ein digitaler Schlüssel: gleichwertig mit SPID!

Alle weiteren Infos zur Bürgerkarte finden Sie auf dieser Seite.

Die Bürgerkarte ist eine sogenannte Smart Card und ähnlich einer Bankomat-Karte mit einem Mikrochip ausgestattet. Auf dem Mikrochip sind die anagrafischen Daten und die Steuernummer des Karteninhabers gespeichert.
Die Bürgerkarte gilt als einer der digitalen Schlüssel (neben SPID und eGov-Account), um auf die Online-Dienste der öffentlichen Verwaltungen zuzugreifen. Zu diesem Zweck müssen Sie Ihre Karte bei der Gemeinde aktivieren lassen, dann erhalten Sie PIN und PUK. Erst mittels einer eigenen Software und mit einem geeigneten Lesegerät für Smart-Cards können Sie auf die Online-Dienste zugreifen.
Wenn Sie die Online-Dienste nutzen wollen, müssen Sie die Bürgerkarte aktivieren. Für die Aktivierung begeben Sie sich mit Bürgerkarte und gültigem Personalausweis zum Schalter der Gemeinde, wo Sie als Person identifiziert werden. Gleichzeitig beantragen Sie den PIN- und PUK-Code. Das digitale Lesegerät wird nicht mehr vom Land Südtirol kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Lesegeräte gibt es im Fachhandel als sog. Smart-Card-Lesegeräte.
Ja, die Bürgerkarte und die Gesundheitskarte sind ein und dieselbe Karte. Als Versicherungskarte in den Ländern der Europäischen Union (TEAM) ermöglicht sie den Zugang zu Gesundheitsleistungen in den EU-Mitgliedstaaten oder diesen gleichgestellten Ländern (Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen, mit Ausnahme der Nicht EU-Bürger). Die TEAM-Karte ersetzt die abgeschafften Vordrucke E111 oder E128 und dient - ohne weitere vorher einzuholende Ermächtigungen und unter Berücksichtigung der Art der Dienstleistungen und der Dauer des Aufenthaltes – dazu, während eines Kurzaufenthaltes im Ausland (aus Arbeits-, Urlaubs-, Studiengründen usw.) dringende und unaufschiebbare medizinische Leistungen in Anspruch nehmen zu können.
Die Bürgerkarte ist sechs Jahre gültig. Das Fälligkeitsdatum ist auf der Vorderseite der Karte angegeben. Für Nicht-EU-Bürger wird die Bürgerkarte für die Dauer der Einschreibung in den Landesgesundheitsdienst ausgestellt.

Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl müssen Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Die Aussetzung („sospensione“) des Zertifikates der Bürgerkarte beantragen: Wenden Sie sich an den Service Desk unter der kostenfreien Rufnummer 800 816836. Dort werden Sie nach dem Vor- und Nachnamen, der Steuernummer und, aus Sicherheitsgründen, zusätzlich nach dem CIP-Code gefragt. Den CIP-Code finden Sie auf der PIN/PUK-Mitteilung. Die PIN/PUK-Mitteilung wurde Ihnen, nach der Aktivierung der Bürgerkarte am Gemeindeschalter, via Email zugestellt.
  • Eine offizielle Verlustanzeige erstellen: Anschließend müssen Sie bei einer ermächtigten staatlichen Stelle (z.B. Carabinieri oder Staatspolizei) die offizielle Anzeige erstatten. Lassen Sie sich eine Verlustbestätigung aushändigen.
  • Das Duplikat anfordern: Nun können Sie beim örtlich zuständigen Gesundheitsbezirk oder bei der staatlichen Agentur der Einnahmen das Duplikat beantragen, indem Sie die Verlustbestätigung vorlegen. Im Ausland ansässige Bürger können das Duplikat beim italienischen Konsulat des Wohnsitzlandes beantragen. Die Karte wird - auf Wunsch - entweder an den Wohnort in Italien oder an die jeweilige Botschaft im Ausland zugestellt. Beachten Sie bitte, dass das Duplikat die zweite, identisch gleiche Ausfertigung der alten Bürgerkarte ist.
Ohne Bürgerkarte können Sie in Zukunft nur mit dem SPID auf die Online-Dienste zugreifen. Bis März 2018 ist noch der zertifizierte eGov-Account gültig, danach nicht mehr. Um also in Zukunft mit Benutzername und Passwort auf einen Online-Dienst zugreifen zu können, benötigen Sie einen SPID.
Sollte die neue Bürgerkarte auch nach einem Monat ab Verfallsdatum nicht bei Ihnen eintreffen, kann es dafür folgende Gründe geben:
  • die Bürgerkarte, deren Gültigkeit nach sechs Jahren abläuft, wurde an eine alte Adresse gesandt: es kann sein, dass bei der Agentur für Einnahmen noch eine alte Adresse gespeichert ist. Begeben Sie sich bitte mit einem gültigen Personalausweis zur Agentur für Einnahmen und lassen dort Ihre Adresse abändern. Im direkten Anschluss daran können Sie dort, oder beim Gesundheitssprengel, auch ein Duplikat der Karte anfordern.
  • die neue Bürgerkarte ist auf dem Postweg verloren gegangen: begeben Sie sich bitte mit einem gültigen Personalausweis zur Agentur für Einnahmen, lassen Sie dort Ihre aktuelle Wohnsitzadresse kontrollieren und gegebenenfalls korrigieren. Anschließend können Sie dort oder beim Gesundheitssprengel ein Duplikat der Bürgerkarte anfordern.
Auf der Bürgerkarte sind Ihre persönlichen Daten abgedruckt, wie sie in der Steuer-Datenbank registriert worden sind. Diese auf der Karte ersichtlichen Daten liegen in der Zuständigkeit des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen (Ministero dell’Economia e delle Finanze - MEF). Deshalb können Sie die Richtigstellung Ihrer Daten in den Archiven des Ministeriums nur über einen örtlichen Schalter der staatlichen Agentur der Einnahmen beantragen. Sind die anagrafischen Daten falsch, können Sie sich an die Ämter der staatlichen Agentur der Einnahmen wenden, um eine Richtigstellung anzufordern. Sind hingegen Teile oder Daten unleserlich bzw. die Karte beschädigt, dann kann ein Duplikat beim Gesundheitsbezirk angefordert werden.
Die Bürgerkarte wird auf dem Postweg zugestellt. Wenn Sie nach Ablauf der Fälligkeit Ihrer alten Bürgerkarte noch keine neue erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die staatliche Agentur für Einnahmen oder an den örtlichen Gesundheitsbezirk. Sie können auch die Grüne Nummer 800 030 070 wählen, die SOGEI (Informationsagentur des Wirtschafts- und Finanzministeriums) wird Ihnen Auskunft über den Verbleib Ihrer Bürgerkarte geben.
  • PIN CODE: Ist auf dem Computer die Software korrekt installiert, kann man mit dem Programm „Bit4Id Smart Card Manager“ bzw. „Bit4Id PIN Manager“ und dem PUK Code, den Sie bei der Aktivierung erhalten haben, einen neuen PIN setzen. Weitere Details finden Sie im Handbuch auf der Download-Seite. Andernfalls können Sie sich mit Ihrer Bürgerkarte und einem gültigen Ausweis zur Gemeinde begeben, wo Ihnen der PIN erneut zugeschickt wird.
  • PUK CODE: Wurde der PUK Code vergessen oder das Email gelöscht, muss auf der Gemeinde eine neue "Anfrage PIN/PUK" eingereicht werden. ACHTUNG: Wurde der PUK-Code abgeändert bzw. dreimal falsch eingegeben, ist die Karte als Bürgerkarte (für die Online-Dienste) gesperrt und eine neue Karte muss angefordert werden!